Allgemeine Veranstaltungs- und Teilnahmebedingungen
1 Geltung
1.1 Diese Veranstaltungs- und Teilnahmebedingungen gelten
für alle Veranstaltungen des Region Rostock Marketing Initiative
e.V. (Veranstalter), insbesondere in Gestalt von
Vortragsveranstaltungen, Seminaren, Workshops und Veranstaltungen
zum Zwecke des Erfahrungsaustauschs oder der Vernetzung.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anmeldenden oder
der Teilnehmer finden keine Anwendung.
2. Anmeldung
2.1 Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt auf dem dafür
vorgesehenen Weg, z. B. über ein vom Veranstalter bereit
gestelltes Online-Formular oder per E-Mail. Die Darstellung der
Veranstaltung auf Internetseiten des Veranstalters oder in
textlichen Informationsmaterialien, gleichviel ob gedruckt oder
elektronisch, stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar.
Die Zahl der Teilnehmer ist begrenzt. Anmeldungen werden
grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
2.2 Anmeldenden, die für eine Teilnahme an der
Veranstaltung berücksichtigt werden können, lässt der
Veranstalter eine Zusage für die Teilnahme an der Veranstaltung
zukommen in Gestalt einer Anmeldebestätigung. Die Bestätigung des
Eingangs einer Anmeldung beinhaltet keine Zusage für die
Teilnahme an der Veranstaltung. Können Anmeldungen vom
Veranstalter nicht berücksichtigen werden, wird dies den
betreffenden Anmeldenden mitgeteilt.
3. Zahlung
3.1 Die Zahlung des Teilnahmebeitrags wird mit Zugang der
Anmeldebestätigung, spätestens aber mit Zugang der Rechnung,
fällig. Sofern in der Anmeldebestätigung eine Zahlungsfrist
angegeben wird, ist die Zahlung innerhalb der angegebenen Frist
vorbehaltlos und vollständig zu leisten.
3.2 Bei unvollständiger oder nicht zeitgerechter Zahlung
oder der Zahlung unter Vorbehalt (z. B. bzgl. der Zusage von
Fördermitteln oder Zuschüssen) kann der Veranstalter Anmeldende
von der Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen.
4. Stornierung durch Anmeldende / Ersatzteilnehmer
4.1 Anmeldende haben die Möglichkeit, die Anmeldung nach
folgenden Maßgaben zu stornieren (Absage): Erfolgt die Absage der
Teilnahme an der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung
gegenüber dem Veranstalter bis sieben Tage vor dem
Veranstaltungstag, entfällt die Verpflichtung zur Entrichtung des
Teilnahmebeitrags und Anmeldende erhalten gegebenenfalls
geleistete Teilnahmebeiträge zurückerstattet. Maßgeblich für die
Rechtzeitigkeit der Erklärung ist der Zugang der Absage beim
Veranstalter. Bei einer Absage der Teilnahme an der Veranstaltung
später als sieben Tage vor dem Veranstaltungstag bleibt die
Verpflichtung zur Zahlung des Teilnahmebeitrags bestehen, eine
Erstattung erfolgt nicht. Eine Erstattung oder Ermäßigung des
Teilnahmebetrags erfolgt auch dann nicht, wenn die Veranstaltung
insgesamt nicht besucht wird oder Teile davon nicht besucht
werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
4.2 Anmeldende sind zur Benennung von Ersatzteilnehmern
berechtigt. Bei Vorliegen wichtiger Gründe in der jeweiligen
Person der Ersatzteilnehmer bleibt es dem Veranstalter
vorbehalten, Ersatzteilnehmern die Teilnahme an der Veranstaltung
zu versagen.
5. Besondere Umstände, Programmänderungen & Wechsel der
Referenten
5.1 Aufgrund kurzfristig auftretender Anlässe (z. B.
unvorhersehbare Nichtverfügbarkeit von Veranstaltungsräumen bzw.
Veranstaltungsbereichen, Krankheit der Referenten oder Unfall)
können Programmänderungen sowie die Auswechslung von Referenten
erforderlich sein. Der Veranstalter ist zur Vornahme solcher
Änderungen bei Wahrung des Gesamtformats der Veranstaltung
berechtigt und besorgt in Ansehung des Veranstaltungsthemas bei
der Auswahl von Ersatzreferenten die Gleichwertigkeit im
Vergleich zu den ursprünglich vorgesehenen Referenten.
5.2 Sofern aufgrund besonderer Umstände – z. B. aufgrund
eines besonders sicherheitsrelevanten Veranstaltungsorts oder
besonderer Gäste – erweiterte Zugangsbeschränkungen oder
Sicherheitsvorkehrungen notwendig sein, übernimmt der
Veranstalter keine Gewähr dafür, dass Anmeldende oder benannte
Ersatzpersonen (vgl. 4.2) den Anforderungen gerecht werden.
6. Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter
6.1 Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen aus
wichtigen Gründen abzusagen, beispielsweise bei Nichterreichen
der für eine kostendeckende Durchführung der Veranstaltung
notwendigen Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger
Nichtverfügbarkeit von Referenten und gescheiterter Bemühungen um
die Beschaffung von Ersatzreferenten oder aufgrund höherer
Gewalt.
6.2 Der Veranstalter wird alle Anmeldenden, die eine
Anmeldebestätigung erhalten haben, über die Absage informieren.
6.3 Im Falle einer Absage der Veranstaltung gemäß Nummer
6.1 werden gegebenenfalls bereits gezahlte Teilnahmebeiträge in
voller Höhe zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche der
Anmeldenden sind ausgeschlossen, eine Haftung nach Nummer 10
bleibt unberührt.
7. Datenschutz
7.1 Personenbezogene Daten von Anmeldenden werden erfasst,
gespeichert und verarbeitet zum Zwecke der Bearbeitung der
Anmeldung, zur Durchführung der Veranstaltung und gegebenenfalls
für nachträgliche Informationen zur Veranstaltung sowie für die
Information zu künftigen ähnlichen Veranstaltungen.
7.2 Soweit das nach dem Format der Veranstaltung üblich ist
(z. B. bei Workshops und Vortragsveranstaltungen) können Angaben
zu Name, Vorname sowie gegebenenfalls akademischen Titeln, Beruf,
Arbeitsstätte und Ort in Teilnehmerlisten erfasst werden, die in
ausgedruckter Form allen teilnehmenden Personen bei der
Veranstaltung zugänglich gemacht werden.
7.3 Die Einwilligung in die Datenverarbeitung kann
jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Erklärung gegenüber dem
Veranstalter in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail)
widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die
Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf
erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
8. Foto- und Videoaufnahmen
8.1 Im Rahmen der Veranstaltungen können Bild- und
Tonaufzeichnungen, z. B. in Gestalt von Fotos und
Videoaufzeichnungen durch den Veranstalter oder von diesem
beauftragte ober akkreditierte Dritte erstellt werden. Die
Herstellung der Aufnahmen erfolgt zum Zwecke der Dokumentation
für eigene Zwecke des Veranstalters, z. B. für
Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der Verwendung in sozialen
Medien, in der öffentlichen Berichterstattung (Presse, Rundfunk,
Fernsehen) und zur Präsentation auf der eigenen Internetseite.
Der Veranstalter geht davon aus, dass Teilnehmer durch ihr
Verhalten, insbesondere dann, wenn sie bereitwillig in die Kamera
schauen oder „posen“, in die Erstellung und die Veröffentlichung
von Fotos und Videoaufnahmen zu den oben genannten Zwecken
einwilligen.
8.2 Sofern Aufnahmen einzelne Teilnehmer in
identifizierbarer Weise zum Gegenstand haben, haben die
betroffenen Teilnehmer jederzeit das Recht, die Fotografen bzw.
Filmer darauf hinzuweisen, dass sie die Anfertigung von Fotos
oder Videos nicht wünschen. Sollte ein solcher Hinweis nicht
möglich sein oder nicht beachtet werden, besorgt der Veranstalter
nach einem entsprechenden Hinweis, dass eine Veröffentlichung der
entsprechenden Fotos oder der entsprechenden Videosequenzen nicht
erfolgt oder unverzüglich beendet wird.
9. Ausschließung von Anmeldenden / Teilnehmern
9.1 Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldende und
Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese die
Veranstaltung in einer Weise stören, dass die Durchführung der
Veranstaltung, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange
der anderen Anmeldenden und Teilnehmer sowie des Veranstalters,
beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt zu werden droht. Eine
Ausschließung nach Satz 1 setzt voraus, dass die Anmeldenden oder
Teilnehmer zuvor auf die Störung oder drohende Störung vergeblich
hingewiesen worden sind. Der Hinweis kann unterbleiben, wenn die
Störung oder die zu befürchtende Störung besonders schwerwiegend
ist oder der Hinweis von vornherein nicht Erfolg versprechend
ist.
9.2 Für den Fall, dass Anmeldende oder Teilnehmer die
Einwilligung in die Datenverarbeitung widerrufen (vgl. Nummer 7),
ist der Veranstalter berechtigt, diese von der Teilnahme oder der
weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, sofern
die Datenverarbeitung, auf die sich der Widerruf bezieht, für die
Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist. Erfolgt eine
Ausschließung gemäß Satz 1 aufgrund eines Widerrufs der
Einwilligung in die Datenverarbeitung gegenüber dem Veranstalter
bis sieben Tage vor dem Veranstaltungstag, entfällt die
Verpflichtung zur Entrichtung des Teilnahmebeitrags und
Anmeldende erhalten gegebenenfalls geleistete Teilnahmebeiträge
zurückerstattet. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Erklärung
ist der Zugang des Widerrufs beim Veranstalter. Im Falle einer
Ausschließung nach Satz 1 aufgrund eines Widerrufs der
Einwilligung in die Datenverarbeitung gegenüber dem Veranstalter
später als sieben Tage vor dem Veranstaltungstag bleibt die
Verpflichtung zur Zahlung des Teilnahmebeitrags bestehen, eine
Erstattung erfolgt nicht.
10. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Davon unberührt bleibt die Haftung
für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem
Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche
Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks
notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung von
wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den
typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern der
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde
oder es sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
11. Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder wenn Anmeldende oder
Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist
der Gerichtsstand Rostock.