Anmeldung zur Veranstaltung

04.

März | 19:00 Uhr
Live aus dem DIZ Rostock

54. Rostock Business Club

Grußwort: Christian Weiß (Geschäftsführer │ Rostock Business Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung mbH)

Persönlicher Dialog: Bernd Brummermann (Vorstandsvorsitzender │ OstseeSparkasse Rostock)

Die Teilnahme ist kostenfrei.

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04.

März | 19:00 Uhr
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Grußwort: Christian Weiß (Geschäftsführer │ Rostock Business Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung mbH)

Persönlicher Dialog: Bernd Brummermann (Vorstandsvorsitzender │ OstseeSparkasse Rostock)

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Ihre Daten

Sie müssen die "Datenschutzbestimmungen" akzeptieren!

Hinweise zum Datenschutz

§ 1 Allgemeines

Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden von uns nur gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verarbeitet. Die nachfolgenden Vorschriften informieren Sie über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Diese Datenschutzerklärung bezieht sich nur auf unsere Webseiten. Falls Sie über Links auf unseren Seiten auf andere Seiten weitergeleitet werden, informieren Sie sich bitte dort über den jeweiligen Umgang mit Ihren Daten.

§ 2 Bestandsdaten

1. (1) Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet.

2. (2) Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung oder ohne gesetzliche Grundlage werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an außerhalb der Vertragsabwicklung stehende Dritte weitergegeben. Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt. Nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften werden diese Daten gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung eingewilligt haben.

§ 3 Auskunft

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Fragen können Sie z.B. über die folgende E-Mail-Adresse stellen: info@region-rostock.de

Sie müssen das "Widerrufsrecht bzgl. der Einwilligung in die Datenverarbeitung" akzeptieren!
Sie müssen die "Veranstaltungs- und Teilnahmebedingungen" akzeptieren!

Allgemeine Veranstaltungs- und Teilnahmebedingungen

1 Geltung

1.1 Diese Veranstaltungs- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen des Region Rostock Marketing Initiative e.V. (Veranstalter), insbesondere in Gestalt von Vortragsveranstaltungen, Seminaren, Workshops und Veranstaltungen zum Zwecke des Erfahrungsaustauschs oder der Vernetzung.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anmeldenden oder der Teilnehmer finden keine Anwendung.

2. Anmeldung

2.1 Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt auf dem dafür vorgesehenen Weg, z. B. über ein vom Veranstalter bereit gestelltes Online-Formular oder per E-Mail. Die Darstellung der Veranstaltung auf Internetseiten des Veranstalters oder in textlichen Informationsmaterialien, gleichviel ob gedruckt oder elektronisch, stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar. Die Zahl der Teilnehmer ist begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2.2 Anmeldenden, die für eine Teilnahme an der Veranstaltung berücksichtigt werden können, lässt der Veranstalter eine Zusage für die Teilnahme an der Veranstaltung zukommen in Gestalt einer Anmeldebestätigung. Die Bestätigung des Eingangs einer Anmeldung beinhaltet keine Zusage für die Teilnahme an der Veranstaltung. Können Anmeldungen vom Veranstalter nicht berücksichtigen werden, wird dies den betreffenden Anmeldenden mitgeteilt.

3. Zahlung

3.1 Die Zahlung des Teilnahmebeitrags wird mit Zugang der Anmeldebestätigung, spätestens aber mit Zugang der Rechnung, fällig. Sofern in der Anmeldebestätigung eine Zahlungsfrist angegeben wird, ist die Zahlung innerhalb der angegebenen Frist vorbehaltlos und vollständig zu leisten.

3.2 Bei unvollständiger oder nicht zeitgerechter Zahlung oder der Zahlung unter Vorbehalt (z. B. bzgl. der Zusage von Fördermitteln oder Zuschüssen) kann der Veranstalter Anmeldende von der Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen.

4. Stornierung durch Anmeldende / Ersatzteilnehmer

4.1 Anmeldende haben die Möglichkeit, die Anmeldung nach folgenden Maßgaben zu stornieren (Absage): Erfolgt die Absage der Teilnahme an der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter bis sieben Tage vor dem Veranstaltungstag, entfällt die Verpflichtung zur Entrichtung des Teilnahmebeitrags und Anmeldende erhalten gegebenenfalls geleistete Teilnahmebeiträge zurückerstattet. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Erklärung ist der Zugang der Absage beim Veranstalter. Bei einer Absage der Teilnahme an der Veranstaltung später als sieben Tage vor dem Veranstaltungstag bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Teilnahmebeitrags bestehen, eine Erstattung erfolgt nicht. Eine Erstattung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrags erfolgt auch dann nicht, wenn die Veranstaltung insgesamt nicht besucht wird oder Teile davon nicht besucht werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.2 Anmeldende sind zur Benennung von Ersatzteilnehmern berechtigt. Bei Vorliegen wichtiger Gründe in der jeweiligen Person der Ersatzteilnehmer bleibt es dem Veranstalter vorbehalten, Ersatzteilnehmern die Teilnahme an der Veranstaltung zu versagen.

5. Besondere Umstände, Programmänderungen & Wechsel der Referenten

5.1 Aufgrund kurzfristig auftretender Anlässe (z. B. unvorhersehbare Nichtverfügbarkeit von Veranstaltungsräumen bzw. Veranstaltungsbereichen, Krankheit der Referenten oder Unfall) können Programmänderungen sowie die Auswechslung von Referenten erforderlich sein. Der Veranstalter ist zur Vornahme solcher Änderungen bei Wahrung des Gesamtformats der Veranstaltung berechtigt und besorgt in Ansehung des Veranstaltungsthemas bei der Auswahl von Ersatzreferenten die Gleichwertigkeit im Vergleich zu den ursprünglich vorgesehenen Referenten.

5.2 Sofern aufgrund besonderer Umstände – z. B. aufgrund eines besonders sicherheitsrelevanten Veranstaltungsorts oder besonderer Gäste – erweiterte Zugangsbeschränkungen oder Sicherheitsvorkehrungen notwendig sein, übernimmt der Veranstalter keine Gewähr dafür, dass Anmeldende oder benannte Ersatzpersonen (vgl. 4.2) den Anforderungen gerecht werden.

6. Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter

6.1 Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen, beispielsweise bei Nichterreichen der für eine kostendeckende Durchführung der Veranstaltung notwendigen Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit von Referenten und gescheiterter Bemühungen um die Beschaffung von Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt.

6.2 Der Veranstalter wird alle Anmeldenden, die eine Anmeldebestätigung erhalten haben, über die Absage informieren.

6.3 Im Falle einer Absage der Veranstaltung gemäß Nummer 6.1 werden gegebenenfalls bereits gezahlte Teilnahmebeiträge in voller Höhe zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche der Anmeldenden sind ausgeschlossen, eine Haftung nach Nummer 10 bleibt unberührt.

7. Datenschutz

7.1 Personenbezogene Daten von Anmeldenden werden erfasst, gespeichert und verarbeitet zum Zwecke der Bearbeitung der Anmeldung, zur Durchführung der Veranstaltung und gegebenenfalls für nachträgliche Informationen zur Veranstaltung sowie für die Information zu künftigen ähnlichen Veranstaltungen.

7.2 Soweit das nach dem Format der Veranstaltung üblich ist (z. B. bei Workshops und Vortragsveranstaltungen) können Angaben zu Name, Vorname sowie gegebenenfalls akademischen Titeln, Beruf, Arbeitsstätte und Ort in Teilnehmerlisten erfasst werden, die in ausgedruckter Form allen teilnehmenden Personen bei der Veranstaltung zugänglich gemacht werden.

7.3 Die Einwilligung in die Datenverarbeitung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

8. Foto- und Videoaufnahmen

8.1 Im Rahmen der Veranstaltungen können Bild- und Tonaufzeichnungen, z. B. in Gestalt von Fotos und Videoaufzeichnungen durch den Veranstalter oder von diesem beauftragte ober akkreditierte Dritte erstellt werden. Die Herstellung der Aufnahmen erfolgt zum Zwecke der Dokumentation für eigene Zwecke des Veranstalters, z. B. für Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der Verwendung in sozialen Medien, in der öffentlichen Berichterstattung (Presse, Rundfunk, Fernsehen) und zur Präsentation auf der eigenen Internetseite. Der Veranstalter geht davon aus, dass Teilnehmer durch ihr Verhalten, insbesondere dann, wenn sie bereitwillig in die Kamera schauen oder „posen“, in die Erstellung und die Veröffentlichung von Fotos und Videoaufnahmen zu den oben genannten Zwecken einwilligen.

8.2 Sofern Aufnahmen einzelne Teilnehmer in identifizierbarer Weise zum Gegenstand haben, haben die betroffenen Teilnehmer jederzeit das Recht, die Fotografen bzw. Filmer darauf hinzuweisen, dass sie die Anfertigung von Fotos oder Videos nicht wünschen. Sollte ein solcher Hinweis nicht möglich sein oder nicht beachtet werden, besorgt der Veranstalter nach einem entsprechenden Hinweis, dass eine Veröffentlichung der entsprechenden Fotos oder der entsprechenden Videosequenzen nicht erfolgt oder unverzüglich beendet wird.

9. Ausschließung von Anmeldenden / Teilnehmern

9.1 Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldende und Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese die Veranstaltung in einer Weise stören, dass die Durchführung der Veranstaltung, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange der anderen Anmeldenden und Teilnehmer sowie des Veranstalters, beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt zu werden droht. Eine Ausschließung nach Satz 1 setzt voraus, dass die Anmeldenden oder Teilnehmer zuvor auf die Störung oder drohende Störung vergeblich hingewiesen worden sind. Der Hinweis kann unterbleiben, wenn die Störung oder die zu befürchtende Störung besonders schwerwiegend ist oder der Hinweis von vornherein nicht Erfolg versprechend ist.

9.2 Für den Fall, dass Anmeldende oder Teilnehmer die Einwilligung in die Datenverarbeitung widerrufen (vgl. Nummer 7), ist der Veranstalter berechtigt, diese von der Teilnahme oder der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, sofern die Datenverarbeitung, auf die sich der Widerruf bezieht, für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist. Erfolgt eine Ausschließung gemäß Satz 1 aufgrund eines Widerrufs der Einwilligung in die Datenverarbeitung gegenüber dem Veranstalter bis sieben Tage vor dem Veranstaltungstag, entfällt die Verpflichtung zur Entrichtung des Teilnahmebeitrags und Anmeldende erhalten gegebenenfalls geleistete Teilnahmebeiträge zurückerstattet. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Erklärung ist der Zugang des Widerrufs beim Veranstalter. Im Falle einer Ausschließung nach Satz 1 aufgrund eines Widerrufs der Einwilligung in die Datenverarbeitung gegenüber dem Veranstalter später als sieben Tage vor dem Veranstaltungstag bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Teilnahmebeitrags bestehen, eine Erstattung erfolgt nicht.

10. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Davon unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder es sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

11. Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder wenn Anmeldende oder Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist der Gerichtsstand Rostock.

Noch Fragen?

Kathrin Umblia
Leiterin
Kathrin Umblia
Leiterin
+49 381 458 26 66
+ 49 171 - 740 95 73
Claudia Kainath
Projektmanagerin
Claudia Kainath
Projektmanagerin
+49 381 458 26 65
+49 176 - 461 272 74